Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Die Prüfung der Umsatzsteuer-Id.-Nr. (USt-Id-Nr.) von EU-Geschäftspartnern muss vor der Erbringung von Leistungen erfolgen und als Ausdruck dokumentiert werden.
Damit sich Unternehmer von der Gültigkeit der USt-Id.-Nr. eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU-weit das sogenannte Bestätigungsverfahren eingeführt.
Prüfen Sie schnell und einfach die USt-Id.-Nr. Ihrer EU-Geschäftspartnerin bzw. Ihres EU-Geschäftspartners: